Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Gemäß Art. 28 DSGVO | Stand: 24. Januar 2026
Wichtige Informationen
📋 Wer benötigt einen AVV?
Unternehmen, die personenbezogene Daten über RechneX.de verarbeiten lassen (z.B. Rechnungen mit Kundendaten), sind nach Art. 28 DSGVO verpflichtet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.
🔒 Unsere Subprozessoren
- Cloudflare (Hosting & CDN) - Global mit EU-Rechenzentren
- Mistral AI (KI-Verarbeitung) - EU (Paris, Frankreich)
- Supabase (Datenbank) - Frankfurt, Deutschland
- Stripe (Zahlungsabwicklung) - EU/USA mit SCC
⚡ Datenlöschung
Alle hochgeladenen Rechnungsdokumente werden unmittelbar nach der Verarbeitung gelöscht und nicht persistent gespeichert. Ihre Daten sind sicher und werden ausschließlich für die Konvertierung verwendet.
📍 Rechtsgrundlage
Dieser Vertrag erfüllt die Anforderungen von Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeiter) und berücksichtigt die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.
📧 Fragen zum AVV?
Bei Fragen zum Auftragsverarbeitungsvertrag oder zu unserer Datenverarbeitung kontaktieren Sie uns gerne: